Lärmschutz an der B 59n in Höhe Gill lässt weiter auf sich warten!

15. April 2018
FOTO: Anja Tinter
| 00.00 Uhr

Kommentar:
Nun geht es also doch nicht – schade, insbesondere für die Anwohner in Gill. Seit Jahren (2013) wird davon gesprochen, dass der Erdaushub aus der Umgehung der B 59n Sinsteden für die
Erhöhung des Walls verwendet wird. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist dies nicht mehr möglich.
Falsch ist aber, dass es nie um Kosten ging, denn bekannt war immer, dass die Kosten zur Errichtung alleine bei der Gemeinde liegen würden und diese eine kleinere siebenstellige Summe betragen würde.
Falsch ist es auch, dem Landesbetrieb die alleinige Schuld für die Hochlage zuzuweisen! Der Landesbetrieb hat den damaligen Plan entworfen und der Rat der Gemeinde hat diesem Plan zugestimmt – hier wurde die Hochlage wahrscheinlich nicht wahrgenommen. Diesen Fehler nahm der Rat zum Anlass bei zukünftigen Bauvorhaben, ob Straße oder anderes, immer genauestens den Lärmschutz zu prüfen – dies ist auch der Fall.
Es bleibt nun abzuwarten, wie zeitnah eine Umsetzung in Verbindung mit einem Baugebiet vollzogen werden kann – wir bleiben dran!
Anzumerken ist noch, dass der jetzige Wall die Ausgleichsfläche für den Bau der Buir Bliesheimer im Industriegebiet ist.

Rommerskirchen

Neue Bebauung ermöglicht Lärmschutz
Eher überdimensionale Maulwurfshügel als ein wirksamer Lärmschutz: Das bestehende „Wällchen“ am ersten Abschnitt der B 59n.  
Rommerskirchen. Die Verwaltung will eine weitere Bebauung Rommerskirchens in Richtung der B 59n. Die soll einen „Naturerlebniswall“ erhalten, ähnlich dem Wall, wie er im Neubaugebiet Steinbrink errichtet wird. Von Sebastian Meurer

Die einst von der UWG aufgebrachte und seit Jahren kursierende Idee, den beim Bau des zweiten Teilstücks der B 59n anfallenden Erdaushub für eine deutliche Erhöhung des bestehenden „Wällchens“ entlang des ersten Teilstücks der Umgehung zu nutzen, wird wohl kaum realisiert werden.

Stattdessen will die Verwaltung dem Rat in dessen nächster Sitzung am 26. April vorschlagen, den viel kritisierten Lärmschutzwall zu einem „Naturerlebniswall“ auszubauen. Dies soll nun nicht durch ausgebaggerte Erdmassen, sondern durch eine sich bis an die bestehende Umgehung hinziehende, zusätzliche Bebauung ermöglicht werden. Dann wären reguläre Lärmschutzmaßnahmen nötig, die die Gemeinde nicht (komplett) aus der eigenen Kasse zahlen müsste.

Ursächlich für die Abkehr von der „Aushub-Lösung“ sind der Gemeinde zufolge die offensichtlich hohen Kosten wie auch die jüngste Erkenntnis, „dass der Erdaushub aus Sinsteden bautechnisch nicht geeignet ist, um einen entsprechenden Wall zu bauen“, wie Rathaussprecher Elmar Gasten sagt. „Ein Lärmschutzwall ist mehr als ein Haufen Erde am Straßenrand“, betont Baudezernent Hans-Josef Schneider.

Insgesamt werden die Kosten auf mindestens 910.000 Euro beziffert. Da ein 2013 eingeholtes Gutachten zu dem Schluss komme, dass von dieser Variante keine signifikante Lärmschutzwirkung zu erwarten sei, könnte eine Entscheidung des Rats für sie aus haushaltsrechtlichen Gründen angefochten werden, heißt es.

„Mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ sieht die UWG-Fraktionsvorsitzende Ulrike Sprenger die sich anbahnende neue Lösung. „Von Geld war nie die Rede“, sagt Ulrike Sprenger, die von Beginn an zu den Kritikerin der bisherigen „Lösung“ des Lärmproblems zählte. „Mir ist noch beim Spatenstich für das zweite Teilstück der B 59n 2017 von einem Vertreter des Landesbetriebs versichert worden, dass der Erdaushub für den Lärmschutz verwendet werden kann“, betont sie.

Die UWG-Fraktionschefin erneuert die bekannte Kritik der Wählergemeinschaft: „Wir sind vom Landesbetrieb mehrfach hinters Licht geführt worden.“ Zum einen habe sich der Landesbetrieb 2009 geweigert, einen wirksamen Lärmschutz zu schaffen.

Zudem sei für die in den Jahren davor entstandene Trasse auch kein „Flüsterasphalt“ gewählt worden, der weit weniger lärmintensiv ist. Für Ulrike Sprenger und andere Kritiker besonders wichtig: Die Trasse sei nicht in Tief-, sondern in Hochlage gebaut worden. „In Tieflage wurde sie nur in Richtung Stommeln gebaut, wo niemand wohnt“, sagt Ulrike Sprenger.

Die von der Verwaltung favorisierte Alternative sieht vor, dass im Rahmen der Erschließung des Bereichs vom Friedhof „Am Teebaum“ bis zur bereits bestehenden Wohnbebauung Rommerskirchens als Siedlungsfläche eine Ortsrandeingrünung entstehen soll. Hans -Josef Schneider zieht eine Parallele zu dem im Bau befindlichen Erlebniswall im Neubaugebiet Steinbrink.

Quelle: NGZ

 

 

 

 

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